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Allgemeine Geschäftsbedingungen:
1. Gebotene Leistungen:
Die vereinbarte Gage beinhaltet folgende Leistungen:
1. Alle notwendigen Vorbesprechungen (telefonisch)
2. Ausarbeitung der Moderation und/oder des Kabarettprogramms unter Einbeziehung der schriftlich gelieferten Fakten
3. Soundcheck
4. Abschlußbesprechung am Tag des Auftritts (15-30 Minuten vor Beginn)
5. Kurze Bühnen und Mikroschulung aller Interviewpartner
6. Moderation und/oder Kabarettdarbietung in der vereinbarten Form
7. Interviews und Fotoshootings mit den anwesenden Medien in zumutbarem Rahmen
2. Aufträge und Bestätigungen:
Auftragszusagen und Auftragsbestätigungen per E-Mail haben volle Gültigkeit.
3. Gagen und Zahlungsmodalitäten:
Alle in Anboten angegebenen Gagen und Preise verstehen sich netto, zuzüglich gültiger MWSt.,
zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug.
4. Absage einer gebuchten Moderation und/oder Kabarettdarbietung:
Eine Absage einer Veranstaltung, bei der Wolf Gruber als Moderator und/oder Kabarettist gebucht wurde,
hat folgende Stornozahlung zur Folge:
Absage bis 3 Monate vor der Veranstaltung = 50 %
Absage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung = 75 %
Absage weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung = 100 % der vereinbarten Gage.
Bei nochmaligem Engagement innerhalb 12 Monaten werden 30 % der Stornogebühren gutgeschrieben.
5. Anreise und Verhinderungsgründe
Die Anreise von Wolf Gruber erfolgt immer rechtzeitig, in der Regel bis 45 Minuten vor- spätestens jedoch bis Veranstaltungsbeginn.
Ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt, technische Gebrechen am Anreisefahrzeug und unverschuldete,
verkehrsbedingte Verspätungen - sowie akut auftretende Erkrankungen.
6. Tontechnik, Lichttechnik und Bühne:
Der Auftraggeber stellt, wenn nicht anders vereinbart, die notwendige Ton- und Lichttechnik,
samt qualifiziertem Techniker der eine perfekte Bühnenausleuchtung und eine optimale Beschallung gewährleistet.
DIE BÜHNE WIRD IMMER VOM AUFTRAGGEBER bzw. vom VERANSTALTER GESTELLT!
Wenn die Ton-und/ Lichttechnik von Wolf Gruber gebucht wurde:
Die Ton- und/oder Lichttechnik wird - je nach Auftrag - im gebuchten Rahmen mit einem Tontechniker gestellt.
DIE BÜHNE STELLT DER VERANSTALTER!!
Der Aufbau der Ton- und Lichttechnik erfolgt zeitgerecht, ist jedoch bis spätestens zu Beginn der Veranstaltung beendet.
Ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt, technische Gebrechen am Anreisefahrzeug und unverschuldete,
verkehrsbedingte Verspätungen - sowie akut auftretende Erkrankungen.
Der Veranstalter stellt 1 Auf- und Abbauhelfer und sorgt für 2 getrennte Stromanschlüsse in direkter Bühnennähe!
7. Gerichtsstand:
Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Linz vereinbart!
MODERATOR, KABARETTIST und NETTER KERL