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AGB

Alles, was für eine Zusammenarbeit mit Wolf wichtig ist!

 

1. Gebotene Leistungen:
Die vereinbarte Gage beinhaltet folgende Leistungen:
- Alle notwendigen Vorbesprechungen (telefonisch)
- Kabarettdarbietung, Hypnoseshow, Moderation oder Vortrag in der vereinbarten Form

 

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2. Aufträge und Bestätigungen:
Auftragszusagen und Auftragsbestätigungen per E-Mail haben volle Gültigkeit.


 

3. Gagen und Zahlungsmodalitäten:
Alle in Anboten angegebenen Gagen und Preise verstehen sich immer netto, zuzüglich gültiger MWSt.,
zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt, ohne Abzug. Sollte die MWSt. im Anbot nicht angeführt sein oder nicht erwähnt werden, ist die angebotene Gage eine Nettogage, zzgl. 13% MWSt..


 

4. Absage einer fixen Buchung:

Ein Storno einer bestätigten Buchung von Wolf Gruber, hat folgende Stornozahlung zur Folge:
- Absage bis 4 Monate vor der Veranstaltung = 40 % der vereinbarten Gage.

- Absage bis 3 Monate vor der Veranstaltung = 60 % der vereinbarten Gage.
- Absage bis 4 Wochen vor der Veranstaltung = 80 % der vereinbarten Gage.

- Absage weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung = 100 % der vereinbarten Gage.

     


5. Anreise und Verhinderungsgründe
Die Anreise von Wolf Gruber erfolgt immer rechtzeitig, 

in der Regel bis 60 Minuten vor-, spätestens jedoch bis Veranstaltungsbeginn.
Ausgenommen sind Verhinderungen durch höhere Gewalt, technische Gebrechen am Anreisefahrzeug, unverschuldete, verkehrsbedingte Verspätungen - sowie akut auftretende Erkrankungen. In diesem Fall sind vom Veranstalter keine Schadenersatzforderungen an Wolf Gruber zulässig.

 


6. Tontechnik, Lichttechnik und Bühne:
Der Auftraggeber stellt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, die notwendige Ton- und Lichttechnik, samt qualifiziertem Techniker, der eine perfekte Bühnenausleuchtung und eine optimale Beschallung gewährleistet. 

Folgendes wird von Wolf Gruber für seinen Auftritt benötigt:

- 1 Funk-Handmikrofon SHURE SM58

- 1 Stehtisch an der Bühnen-Vorderkante

DIE BÜHNE WIRD IMMER VOM AUFTRAGGEBER bzw. vom VERANSTALTER GESTELLT!

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7. Rahmenbedingungen für die Darbietung:

Der Veranstalter bzw. Auftraggeber sorgt dafür, dass die Darbietung von Wolf Gruber zu Besten Bedingungen stattfinden kann. Dies setzt folgende Gegebenheiten voraus:

- Ruhe im Saal

- Perfekte Verständlichkeit von Wolf Gruber, durch eine für den Saal oder die Gegebenheit

  angemessene Tonanlage samt Betreuung.

- Adäquate Lichttechnik, sodass Wolf Grubers Gesicht immer gut ausgeleuchtet ist.

- Absoluter Service-Stop! Es dürfen während der Darbietung keine Speisen oder Getränke   

  serviert werden

- Störungsfreier Ablauf! Während der gesamten Darbietung, müssen alle Geräuschquellen die nicht

  zum Programm oder zur Show von Wolf Gruber gehören, entfernt bzw. beseitigt werden.

Wird einer der oben genannte Punkte nicht erfüllt bzw. ist eine perfekte Darbietung von Wolf dadurch nicht möglich, kann Wolf Gruber die Veranstaltung bei vollem Gagenbezug, nach eigenem Ermessen abbrechen.

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8. Garderobe - Getränke

Es wird eine adäquate und versperrbare Garderobe vom Veranstalter zur Verfügung gestellt, in der auch Hunde erlaubt sind (Wolf hat seinen Hund meist mit auf Tour)

Es werden für Wolf 2 Flaschen stilles Mineral und mehrere saubere Gläser bereitgestellt. 

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